DGUV 214-059

Motorsägenkurs gemäß Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt den Mindestumfang der Motorsägen-Ausbildung vor.

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Im Mai 2014 wurde die GUV-I 8624 nicht nur inhaltlich überarbeitet, sondern trägt auch einen neuen Namen und wird auch von dieser ersetzt, nämlich DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“. Die ehemaligen Module 1 – 5 (GUV-I 8624) werden abgelöst von den Modulen A, B, C und D.

Die in der Informationsschrift enthaltenen Inhalte „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ sind zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgestimmt. Die gegenseitige Anerkennung dieser vorgenannten Ausbildungen ist zwischen der SVLFG und der DGUV vereinbart. Damit wird eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Motorsägenausbildung erreicht und das Ausbildungsniveau erhöht.

Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit:
  • 2-tägäg mit 16 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Theorie: Freitag von 17:00 – 21:00 Uhr im Lehrsaal oder online
  • Praxis: Samstag von 08:00 bis 16:30 Uhr im Wald mit Säge und Schutzausrüstung
  • Preis: 189,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Modul B – Baumfällung und Aufarbeitung:
  • 3-tägäg mit 24Unterrichtseinheiten (UE)
  • Voraussetzung ist ein erfolgreich absolviertes DGUV-Modul A oder Grundkurs Motorsäge im Gartenbau nach den Richtlinien der SVLFG
  • Erster Tag: Theorie von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Lehrsaal oder online
  • Zweiter und dritter Tag: Praxis von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
  • 450,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Modul A und B – Baumfällung und Aufarbeitung:
  • 5-tägäg mit 40 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Durchführung von Montag bis Freitag
  • Theorie als Webinar (online)
  • 639,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
Teilnahmevoraussetzung:

Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungscheckverfahren NRW. Weitere Infos hierzu gibt es beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalenunter oder auf telefonische Nachfrage.

Zur Terminübersicht und Anmeldung

  1. Die körperliche und geistige Eignung muss vorhanden sein. Wenn Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung bestehen, sollten zur Klärung arbeitsmedizinische Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchungen bei der auszubildenden Person durch die Unternehmensleitung veranlasst werden. ↩︎