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Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne nach DGUV Grundsatz 308-008
Die Berufsgenossenschaften und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben vor, dass nur ausgebildete Personen zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne beauftragt werden dürfen.
Wir bieten Schulungen zur Erlangung des entsprechenden Befähigungs – oder Fahrerausweises nach der Verordnung DGUV 308-008 – Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne – an, und vermitteln den Teilnehmern das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen von Maschinen und Geräten.
- eintägige Lehrveranstaltung in Theorie und Praxis
- Preis: 175,00 € (Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG.)
- entspricht der ehemaligen BGG 966